Rechtliche Hinweise zu Autoglasfolien

Gesetzliche Situation in Deutschland: Welche Art der Beschichtung ist erlaubt?

Beschichtung der Heckscheibe - ERLAUBT

  • zweiter Außenspiegel muss vorhanden sein
  • ABG liegt dem Film bei und wird dem Kunden ausgehändigt
  • Abnahme durch Prüfinstitut (z.B. TÜV) nicht notwendig


Beschichtung ab B-Säule nach hinten - ERLAUBT

  • ABG liegt dem Film bei und wird dem Kunden ausgehändigt
  • Abnahme durch Prüfinstitut (z.B. TÜV) nicht notwendig


Beschichtung der vorderen Seitenscheiben - BEDINGT ERLAUBT

  • Lichtdurchlässigkeit Glas/Film muss höher als 70% sein (ABG vorhanden für Safety Film auf Klarglas)
  • Film muss optisch einwandfrei verlegt sein
  • Einzelabnahme und Eintragung durch Prüfinstitut (z.B. TÜV) bei allen Filmen mit ABG ab B-Säule notwendig


Beschichtung der Frontscheibe - GANZFLÄCHIG NICHT ERLAUBT

  • Maximal 10cm im oberen Bereich
  • Maximal 10% der Scheibenfläche