Gesetzliche Situation in Deutschland: Welche Art der Beschichtung ist erlaubt?
Beschichtung der Heckscheibe - ERLAUBT
- zweiter Außenspiegel muss vorhanden sein
- ABG liegt dem Film bei und wird dem Kunden ausgehändigt
- Abnahme durch Prüfinstitut (z.B. TÜV) nicht notwendig
Beschichtung ab B-Säule nach hinten - ERLAUBT
- ABG liegt dem Film bei und wird dem Kunden ausgehändigt
- Abnahme durch Prüfinstitut (z.B. TÜV) nicht notwendig
Beschichtung der vorderen Seitenscheiben - BEDINGT ERLAUBT
- Lichtdurchlässigkeit Glas/Film muss höher als 70% sein (ABG vorhanden für Safety Film auf Klarglas)
- Film muss optisch einwandfrei verlegt sein
- Einzelabnahme und Eintragung durch Prüfinstitut (z.B. TÜV) bei allen Filmen mit ABG ab B-Säule notwendig
Beschichtung der Frontscheibe - GANZFLÄCHIG NICHT ERLAUBT
- Maximal 10cm im oberen Bereich
- Maximal 10% der Scheibenfläche